Holzschutzgutachten – Fachseite
1. Gegenstand der Begutachtung
Im Rahmen von Holzschutzgutachten erfolgt die Untersuchung von Holzbauteilen und Holzkonstruktionen hinsichtlich Schäden durch holzzerstörende Pilze, Insektenbefall sowie Feuchteeinwirkungen.
Gegenstand der Begutachtung ist die Bewertung des Schadensumfangs, der Tragfähigkeit sowie die Ermittlung der Schadensursachen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen und konstruktiven Randbedingungen.
2. Schadensursachen und Schadensbilder
Schäden an Holzbauteilen können unterschiedliche Ursachen haben. Im Rahmen der Begutachtung erfolgt eine differenzierte Bewertung insbesondere von:
• holzzerstörenden Pilzen (z. B. Echter Hausschwamm, Braunfäule, Weißfäule)
• Insektenbefall (z. B. Hausbock, Nagekäfer)
• Feuchteeinwirkungen infolge baulicher Mängel
• konstruktiven Schwächen (unzureichender Holzschutz)
• Schäden infolge langandauernder Durchfeuchtung
Ziel ist die eindeutige Zuordnung der Schadensursache sowie die Bewertung der Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit.
3. Untersuchungsmethoden
Zur Beurteilung von Holzschäden werden schadensbezogen geeignete Untersuchungsverfahren eingesetzt. Hierzu zählen unter anderem:
• Holzfeuchtemessungen
• Bohrwiderstandsmessungen zur Beurteilung der Holzstruktur
• Endoskopische Untersuchungen verdeckter Bauteile
• Sichtprüfungen und Bauteilöffnungen
Die Auswahl der Untersuchungsmethoden erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Konstruktion sowie des Schadensbildes.
4. Bewertung
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik sowie einschlägiger Normen und Regelwerke, insbesondere DIN 68800 und relevanter WTA-Merkblätter.
Im Rahmen der gutachterlichen Stellungnahme wird insbesondere beurteilt:
• Art und Ursache des Schadens
• Ausmaß der Schädigung
• Auswirkungen auf Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
• Notwendigkeit und Umfang von Sanierungsmaßnahmen
Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und dienen als Grundlage für Entscheidungen im Rahmen von Sanierungen, Versicherungsfällen und gerichtlichen Verfahren.
5. Bedeutung für Auftraggeber
Holzschutzgutachten stellen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Eigentümer, Hausverwaltungen, Versicherungen sowie Gerichte dar.
Sie dienen insbesondere der:
• Bewertung von Schäden an tragenden Holzkonstruktionen
• Einschätzung von Sanierungsmaßnahmen
• Klärung von Verantwortlichkeiten
• Beweissicherung im Streitfall
6. Hinweise
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Untersuchung zugänglichen Bauteile und vorliegenden Informationen. Verdeckte oder nicht einsehbare Bereiche können nicht vollständig bewertet werden.
Die getroffenen Aussagen beziehen sich ausschließlich auf den festgestellten Zustand zum Zeitpunkt der Untersuchung.
Für Rückfragen sowie kurzfristige Ortstermine stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir sind tätig in Berlin, Brandenburg und Sachsen sowie bundesweit auf Anfrage.
