Der Bläuepilz zählt zu den Holz verfärbenden Pilzen. Diese Art von Pilzen ernährt sich von den Inhaltsstoffen der Holzzellen. Die Zellwände des Holzes werden nicht angegriffen, es werden kein wesentlicher Festigkeitsverlust des Holzes und auch keine Fäulnis hervorgerufen.Bläue ist in Deutschland nach den Bauschnittholzgütebedingungen (DIN4074-1) für Nadelholz zulässig. Die Bläue wird unterschieden in Stammholzbläue, Schnittholzbläue, Anstrichbläue und Innenbläue. Befallen werden Hölzer mit einer Holzfeuchte von 30% – 150%. Dabei sollte eine Temperatur von 20°C – 35°C vorliegen. Der Bläuepilz befällt das Splintholz aller Nadelhölzer und Laubhölzer, dabei wird das Splintholz der Kiefer, Fichte, Tanne und Lärche bevorzugt. Als Schadbild zeigen sich bläuliche, blaue bis schwarz-blaue Verfärbungen im feuchten Splinholzbereich. Das Splintholz kann dabei vollständig bis zur Kernholzgrenze verblaut sein. In Abhängigkeit von der erfolgten Trocknung bzw. verbliebenen Durchfeuchtung können auch nur Teilbereiche verblaut sein.
Durch Beherrschung der Holzpflege ist die Verblauung vermeidbar. Im Einzelfall können gefährdete Bauteile mit einer bläuewiedrigen Imprägnierung geschützt werden.